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Dirk Schabram

Dirk Schabram

Dirk Schabram ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist seit 2003 in unserer Kanzlei tätig. Herr Schabram studierte in Köln. Bereits im Studium und im Referendariat hat er sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert.

Dirk Schabram berät und vertritt Arbeitnehmer*innen sowie Betriebsräte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Tätigkeitsschwerpunkte

Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Individualarbeitsrecht sind die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei

  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträgen
  • Befristeten Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen und Ermahnungen
  • Teilzeitansprüchen und Ansprüchen auf Elternzeit
  • Ansprüchen von schwerbehinderten Menschen und diesen Gleichgestellten
  • Vergütung/Lohn
  • Eingruppierungen
  • Urlaubsansprüchen
  • Zeugnissen
  • Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung

Tätigkeiten im Kollektivarbeitsrecht sind

  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten bei Verhandlungen über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Betriebsänderungen (Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen)
  • Vertretung von Betriebsräten in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Tätigkeit als Beisitzer in Einigungsstellen
Mitgliedschaften
  • Ausschuss Arbeitsrecht im Kölner Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband
  • Deutscher Anwaltverein und Kölner Anwaltverein
Publikationen

Herr Schabram veröffentlicht regelmäßig Beiträge zur aktuellen Rechtsprechung in der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht Aktuell“.

Sprachkenntnisse
  • Deutsch
  • Englisch

Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins

Herr Schabram nimmt jedes Jahr im Umfang von mindestens 15 Stunden an arbeitsrechtlichen Fortbildungen teil. Hierfür erhält er jährlich die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins.

Fortbildungsbescheinigungen

Inhaber*innen einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung haben im laufenden oder vorangegangenen Jahr anwaltsorientierte Fortbildung im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden absolviert und dies dem Deutschen Anwaltverein gegenüber nachgewiesen.