Unsere Kanzlei
Mit unserer Kanzlei stehen wir seit vielen Jahren für eine engagierte, konsequente und kompetente Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerseite. Kurt Uhlenbruch, der unsere Kanzlei 1977 gründete, galt aufgrund seiner langjährigen erfolgreichen Tätigkeit für Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften als „Urgestein“ des Arbeitsrechts in Köln und Umgebung. Aus Überzeugung sind wir ausschließlich auf der Seite der Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte und Personalräte tätig. Wir beraten unsere Mandanten*innen und vertreten sie vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt bzw. vor allen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Wir sind Gründungsmitglied des „Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht“, einem bundesweiten Zusammenschluss von Kanzleien, deren Schwerpunkt auf der Vertretung von Arbeitnehmern*innen, Betriebsräten und Personalräten liegt, und des „Vereins für Arbeitsrecht“ (VfA) in Köln. Wir arbeiten eng mit den DGB-Gewerkschaften zusammen.
Das Magazin stern hat uns zum fünften Mal in Folge die Auszeichnung „Beste Anwaltskanzleien“ im Rechtsgebiet Arbeitsrecht für Arbeitnehmer verliehen. Die Auszeichnung basiert auf Angaben von 3.791 Rechtsanwälten*innen, die Kanzleien für Privatmandanten*innen in den jeweiligen Rechtsgebieten empfohlen haben (stern, Ausgabe 21/2024). Auch in den Jahren 2020-2023 wurde die Kanzlei in diesem Rechtsgebiet ausgezeichnet.
Im jährlich erscheinenden JUVE „Handbuch Wirtschaftskanzleien“ werden wir seit mehr als 20 Jahren empfohlen in der Rubrik „Arbeitsrecht: Beratung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024|2025).