Für Betriebs- und Personalräte
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist seit vielen Jahren die Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten, von Personalräten, Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalräten (sowohl im Bundespersonalvertretungsrecht als auch im Landespersonalvertretungsrecht NRW) sowie von Wahlvorständen und Schwerbehindertenvertretungen.
Betriebsräte und Personalräte vertreten die Interessen der Beschäftigten im Betrieb bzw. der Dienststelle, sie überwachen die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten bestehenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und gestalten die Arbeitsbedingungen im Betrieb bzw. der Dienststelle mit.
Leistungen
Wir unterstützen Betriebs- und Personalräte dabei, Strategien zu entwickeln und ihre Informationsrechte, ihre Mitbestimmungsrechte und ihre sonstigen Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen – innerbetrieblich und im gerichtlichen Beschlussverfahren, wo es nötig ist auch im einstweiligen Verfügungsverfahren.
Wir begleiten Betriebs- und Personalräte bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in allen Mitbestimmungsthemen, wie etwa
- Arbeitszeit (z. B. gleitende Arbeitszeit, Schichtpläne, Überstunden/Mehrarbeit, Kurzarbeit)
- Betriebsänderungen (z. B. Umstrukturierung/Reorganisation, Standortschließung, Betriebsverlegung)
- Einführung und Anwendung von IT-Systemen (z. B. elektronische Zeiterfassung, Microsoft 365)
- Gesundheitsschutz (z. B. betriebliches Eingliederungsmanagement und Gefährdungsbeurteilung)
- Mobile Arbeit und Desk Sharing
- Urlaubsgrundsätze
- Vergütungsfragen (z. B. Entgeltsystem, Bonus, Zulagen)
Dabei bringen wir unsere langjährige Erfahrung in der Verhandlung und Ausgestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen sowohl im Betrieb als auch in der Einigungsstelle ein.
Natürlich stehen wir Betriebs- und Personalräten auch bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte bei personellen Maßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung, Kündigung) zur Seite.
Kosten
Wenn wir Betriebsräte und Personalräte beraten oder vertreten, muss der Arbeitgeber in aller Regel die hierfür anfallenden Kosten tragen. Auf den Betriebsrat oder Personalrat selbst kommen keine Kosten zu. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in jedem Fall ein Beschluss des Gremiums über die Beauftragung der Anwaltskanzlei.
Wir unterstützen bei der Formulierung der Beschlüsse und besprechen die gesetzlichen Kostentragungspflichten des Arbeitgebers.
Hier ein paar Beschlussvorlagen:
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Beratung
Der Betriebsrat beschließt, die Kanzlei Uhlenbruch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalt, Venloer Str. 44, 50672 Köln, zu beauftragen, ihn zu seinem Mitbestimmungsrecht bei der Einführung der Software (...) zu beraten.
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Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber
Der Betriebsrat beschließt, die Kanzlei Uhlenbruch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalt, Venloer Str. 44, 50672 Köln, zu beauftragen, sein Mitbestimmungsrecht bei Überstunden gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.
Der Personalrat beschließt, die Kanzlei Uhlenbruch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalt, Venloer Str. 44, 50672 Köln, zu beauftragen, die Dienststellenleitung aufzufordern, das Mitbestimmungsverfahren betreffend die Eingruppierung der Arbeitnehmerin (...) einzuleiten/fortzusetzen.
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Gerichtliche Vertretung
Der Betriebsrat beschließt, ein Beschlussverfahren betreffend die Unterlassung von Einstellungen ohne Zustimmung des Betriebsrats einzuleiten. Mit der Einleitung und Durchführung dieses Beschlussverfahrens wird die Kanzlei Uhlenbruch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalt, Venloer Str. 44, 50672 Köln, beauftragt.
Der Betriebsrat beschließt, die Kanzlei Uhlenbruch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalt, Venloer Str. 44, 50672 Köln, zu beauftragen, ihn in dem Zustimmungsersetzungsverfahren mit dem Aktenzeichen (...) vor dem Arbeitsgericht Köln zu vertreten.
Schulungen/Seminare
Betriebsräte und Personalräte haben vielfältige Aufgaben. Um diese Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können, sind Kenntnisse der eigenen Rechte und Pflichten und der Rechte und Pflichten des Arbeitgebers unerlässlich.
Wir sind seit vielen Jahren als Referenten für gewerkschaftliche Bildungsträger tätig. Darüber hinaus bieten wir individuell abgestimmte (Inhouse-) Schulungen und Seminare für Betriebsräte, Personalräte und Wahlvorstände zu allen mitbestimmungsrechtlichen Themen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG / § 42 Abs. 5 LPVG NRW an.
Dabei legen wir großen Wert darauf, in unseren Seminaren nicht nur die aktuelle Rechtsprechung zu vermitteln, sondern unter anderem durch praxisgerechte Beispiele aus unserer langjährigen Erfahrung gemeinsam konkrete Anwendungs- und Umsetzungsmöglichkeiten im betrieblichen Alltag zu erarbeiten.